Unser Service

spezialisierte Anwälte
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zielgenaues Handeln

Kontakt

0621 – 120 120
kanzlei@arbeitsrecht-mannheim.de
Augustaanlage 18 | 68165 Mannheim

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei decken wir alle Bereiche ab, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen von Bedeutung sind.

Herzlich willkommen!

Unser Büro existiert bereits seit dem Jahr 1976 in Mannheim und wird zwischenzeitlich von den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Tobias Hoppe und Max Fogel geleitet. Von Anfang an war die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie deren Interessenvertretungen der Schwerpunkt unserer Rechtsanwaltskanzlei. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auf das allgemeine Arbeitsrecht und insbesondere auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen spezialisiert.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Im ganzen Bundesgebiet sind wir sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich für Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie andere Interessenvertretungen von Beschäftigten tätig.

Ferner sind wir als Referenten für arbeitsrechtliche Schulungen tätig und bieten diese auch als Inhouse-Schulungen an.

Orchidee steht auf Tresen

Rechtsanwälte

Tobias Hoppe
Max Fogel
Hilmar Hoppe
Michael Weber (im Ruhestand)
Michael Fogel
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Tobias Hoppe

Rechtsanwalt Tobias Hoppe ist seit 2005 als Rechtsanwalt in unserem Anwaltsbüro tätig. Seitdem vertritt er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. im Zusammenhang mit Kündigungen, Befristungen und Teilzeitbegehren. Herr Hoppe ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat an der University of London den Masterstudiengang (LL.M.) absolviert.

Engagiert und mit hoher Fachkompetenz vertritt er die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten. Dabei ist es ihm besonders wichtig, gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten passgenaue Lösungen zu entwickeln und diese gegenüber Arbeitgebern durchzusetzen.

Als erfahrener Anwalt im kollektiven Arbeitsrecht vertritt er Betriebsräte außergerichtlich, im Rahmen von Beschlussverfahren oder in der Einigungsstelle. Eine umfassende Beratung von Betriebsratsgremien ist für ihn selbstverständlich. Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten im Zusammenhang mit Umstrukturierungen in Unternehmen und bei Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs oder Sozialplans gehören zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten.

Gerne ist er als Referent bei Schulungen für Betriebsräte tätig. Dies gilt insbesondere auch für die Schulung von Wahlvorständen für Betriebsratswahlen und Aufsichtsratswahlen.

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Max Fogel

Rechtsanwalt Max Fogel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Er vertritt ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihrer kollektiven Interessenvertretungen, insbesondere von Betriebsräten.

Für Herrn Fogel bedeutet eine gute rechtliche Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, über den konkreten Konfliktfall hinauszuschauen und gemeinsam mit seinen Mandantinnen und Mandanten eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu entwickeln. Besonderen Wert legt er darauf, die Rechtslage verständlich zu erläutern und seine Mandantinnen und Mandanten in die Lage zu versetzen, auf einer fundierten rechtlichen Grundlage selbstbestimmt über das weitere Vorgehen zur Durchsetzung ihrer Rechte zu entscheiden.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der bundesweiten Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Er begleitet die Gremien insbesondere bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, in Einigungsstellenverfahren sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Erforderlichenfalls setzt Herr Fogel die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten auch im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren durch.

Darüber hinaus ist Herr Fogel als Referent für Schulungen tätig. Er vermittelt Betriebsräten und Wahlvorständen praxisnahes Wissen zu arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und unterstützt sie dabei, ihre Aufgaben rechtssicher und erfolgreich wahrzunehmen.

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Hilmar Hoppe

Rechtsanwalt Hilmar Hoppe ist einer der Gründer unserer Anwaltskanzlei und führte diese seit 1976 mit seinen Kollegen für viele Jahrzehnte erfolgreich.

Von Anfang an bildete das arbeitnehmerorientierte Arbeitsrecht den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Seit vielen Jahren konzentriert sich seine Tätigkeit ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts.

Neben der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen sowie allen sonstigen Vertragsangelegenheiten liegen weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmervertretungen. In besonderer Weise ist Rechtsanwalt Hilmar Hoppe im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts engagiert.

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Michael Weber

Rechtsanwalt Michael Weber gehörte unserem Anwaltsbüro von 1977 bis 2025 an. Über nahezu fünf Jahrzehnte prägte er die Kanzlei in besonderer Weise. Mit seinem außergewöhnlichen Engagement, seiner fachlichen Kompetenz und seiner menschlichen Art genoss er das Vertrauen und die Wertschätzung seiner Mandantinnen und Mandanten ebenso wie seiner Kolleginnen und Kollegen.

Seit Dezember 2025 befindet sich Herr Weber im Ruhestand. Sein Ausscheiden hinterlässt eine spürbare Lücke. Die Kanzlei bleibt ihm auch weiterhin eng verbunden.

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Michael Fogel

Bereits seit 1979 ist Rechtsanwalt Michael Fogel in unserem Anwaltsbüro tätig. Er bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und ist hierbei auf das Kündigungsrecht und das kollektive Arbeitsrecht spezialisiert.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts ist er schwerpunktmäßig in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen tätig. Die Vertretung umfasst vorwiegend die außergerichtliche Betreuung der Betriebsräte, darüber hinaus jedoch auch die Tätigkeit als Verfahrensbevollmächtigter und Beisitzer im Rahmen von Einigungsstellen sowie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Über uns

Kanzleiräume

Wir sind eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Sozietät in Mannheim, die sich seit Jahrzehnten ausschließlich den Belangen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie deren Interessenvertretungen widmet. Bei uns profitieren Sie von einer engen persönlichen Beratung auf fachlich höchstem Niveau durch engagierte Rechtsanwälte. Dabei legen wir stets besonderen Wert auf die Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Das erfahrene Team der Kanzlei arbeitet eng zusammen und Sie profitieren so von unserem stetigen Erfahrungsaustausch untereinander.

Arbeitsrechtliche Probleme können weit ge­streut sein. Von in­akzep­tablen Arbeits­bedin­gungen über Ab­mahnungen, Ver­setzungen, Kün­di­gungen und Ein­gruppie­rungen im indi­vidual­recht­lichen Be­reich bis zum Inte­ressen­ausgleich sowie sozial­plan­pflich­tigen Betriebs­ände­rungen im kollektiv­recht­lichen Be­reich stehen wir für Arbeit­nehmer, Arbeit­nehme­rinnen und Betriebs­räte, Personal­räte, Mitglieder von MAV und Betriebs­vertretungen gerne zur Verfügung.

Unsere freundlichen Mit­arbei­te­rinnen, die schon lang­jährig bei uns tätig sind, unter­stützen uns kom­petent und stehen Ihnen eben­falls gerne für Aus­künfte und Termin­ab­spra­chen zur Verfügung.

Arbeitsrecht auf einen Blick

Als spezialisiertes Anwaltsbüro decken wir alle Bereiche ab, die für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Betriebsvertretungen von Bedeutung sind.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Arbeitszeitverkürzung
  • Arbeitszeitangelegenheiten, Überstunden
  • Betriebsrenten
  • freie Mitarbeiter / Arbeitnehmerstatus
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich / Sozialplan
§

Seminare

Die nachfolgenden Schulungsthemen sind beispielhaft aufgeführt und nicht abschließend:

  • Schulung für Wahlvorstände zur Betriebsrats­wahl und Aufsichts­ratswahl
  • Einführung in das Betriebs­verfassungs­gesetz
  • Die Geschäftsführung des Betriebsrats, Beschluss­fassung, Betriebs­versammlung
  • Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich und Sozialplan, Wirtschafts­ausschuss
  • Betriebsrat und Kurzarbeit

Einführung in das allgemeine Arbeitsrecht:

  • Kündigungsrecht
  • Urlaubsrecht
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Geschützte Arbeitsverhältnisse
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungs­gesetz

Kontakt

HoppeWeberFogel

Anwaltsbüro für Arbeitsrecht

Augustaanlage 18 | 68165 Mannheim
0621 – 120 120
0621 – 120 1234
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Bürozeiten

Mo – Fr 09.00 Uhr – 12.30 Uhr
Mo, Di, Do 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mi, Fr 13.30 Uhr – 15.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten.

Anfahrtsbeschreibung

Unser Büro liegt verkehrsgünstig in der Innenstadt in der Augustaanlage 18. Vom Hauptbahnhof sind wir fußläufig zu erreichen oder Sie benutzen die Stadtbahn mit den Linien 2, 3, 4/4A, 5/5A oder 6A bis zur Haltestelle Kunsthalle oder Wasserturm.

Von der Haltestelle Werderstraße, erreichbar durch die Stadtbahnen mit den Linien 6/6A und 9/9E, ist unsere Kanzlei in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.

In fußläufiger Nähe liegen zwei Parkhäuser, die Ihnen erfahrungsgemäß Parkraum gewährleisten. Dies sind das Parkhaus Wasserturm/Kunsthalle und das Parkhaus FINA.
In den unmittelbar angrenzenden Straßen kann in den ausgewiesenen Flächen mit einem Parkschein geparkt werden.

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