Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei decken wir alle Bereiche ab, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen von Bedeutung sind.
| spezialisierte Anwälte | |
| vertrauensvolle Beratung | |
| zielgenaues Handeln |
| 0621 – 120 120 | |
| kanzlei@arbeitsrecht-mannheim.de | |
| Augustaanlage 18 | 68165 Mannheim |
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei decken wir alle Bereiche ab, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen von Bedeutung sind.
Unser Büro existiert bereits seit dem Jahr 1976 in Mannheim und wird zwischenzeitlich von den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Tobias Hoppe und Max Fogel geleitet. Von Anfang an war die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie deren Interessenvertretungen der Schwerpunkt unserer Rechtsanwaltskanzlei. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auf das allgemeine Arbeitsrecht und insbesondere auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen spezialisiert.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Im ganzen Bundesgebiet sind wir sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich für Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie andere Interessenvertretungen von Beschäftigten tätig.
Ferner sind wir als Referenten für arbeitsrechtliche Schulungen tätig und bieten diese auch als Inhouse-Schulungen an.
Rechtsanwalt Tobias Hoppe ist seit 2005 als Rechtsanwalt in unserem Anwaltsbüro tätig. Seitdem vertritt er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. im Zusammenhang mit Kündigungen, Befristungen und Teilzeitbegehren. Herr Hoppe ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat an der University of London den Masterstudiengang (LL.M.) absolviert.
Engagiert und mit hoher Fachkompetenz vertritt er die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten. Dabei ist es ihm besonders wichtig, gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten passgenaue Lösungen zu entwickeln und diese gegenüber Arbeitgebern durchzusetzen.
Als erfahrener Anwalt im kollektiven Arbeitsrecht vertritt er Betriebsräte außergerichtlich, im Rahmen von Beschlussverfahren oder in der Einigungsstelle. Eine umfassende Beratung von Betriebsratsgremien ist für ihn selbstverständlich. Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten im Zusammenhang mit Umstrukturierungen in Unternehmen und bei Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs oder Sozialplans gehören zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten.
Gerne ist er als Referent bei Schulungen für Betriebsräte tätig. Dies gilt insbesondere auch für die Schulung von Wahlvorständen für Betriebsratswahlen und Aufsichtsratswahlen.
Rechtsanwalt Max Fogel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Er vertritt ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihrer kollektiven Interessenvertretungen, insbesondere von Betriebsräten.
Für Herrn Fogel bedeutet eine gute rechtliche Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, über den konkreten Konfliktfall hinauszuschauen und gemeinsam mit seinen Mandantinnen und Mandanten eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu entwickeln. Besonderen Wert legt er darauf, die Rechtslage verständlich zu erläutern und seine Mandantinnen und Mandanten in die Lage zu versetzen, auf einer fundierten rechtlichen Grundlage selbstbestimmt über das weitere Vorgehen zur Durchsetzung ihrer Rechte zu entscheiden.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der bundesweiten Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Er begleitet die Gremien insbesondere bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, in Einigungsstellenverfahren sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Erforderlichenfalls setzt Herr Fogel die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten auch im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren durch.
Darüber hinaus ist Herr Fogel als Referent für Schulungen tätig. Er vermittelt Betriebsräten und Wahlvorständen praxisnahes Wissen zu arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und unterstützt sie dabei, ihre Aufgaben rechtssicher und erfolgreich wahrzunehmen.
Rechtsanwalt Hilmar Hoppe ist einer der Gründer unserer Anwaltskanzlei und führte diese seit 1976 mit seinen Kollegen für viele Jahrzehnte erfolgreich.
Von Anfang an bildete das arbeitnehmerorientierte Arbeitsrecht den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Seit vielen Jahren konzentriert sich seine Tätigkeit ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts.
Neben der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen sowie allen sonstigen Vertragsangelegenheiten liegen weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmervertretungen. In besonderer Weise ist Rechtsanwalt Hilmar Hoppe im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts engagiert.
Rechtsanwalt Michael Weber gehörte unserem Anwaltsbüro von 1977 bis 2025 an. Über nahezu fünf Jahrzehnte prägte er die Kanzlei in besonderer Weise. Mit seinem außergewöhnlichen Engagement, seiner fachlichen Kompetenz und seiner menschlichen Art genoss er das Vertrauen und die Wertschätzung seiner Mandantinnen und Mandanten ebenso wie seiner Kolleginnen und Kollegen.
Seit Dezember 2025 befindet sich Herr Weber im Ruhestand. Sein Ausscheiden hinterlässt eine spürbare Lücke. Die Kanzlei bleibt ihm auch weiterhin eng verbunden.
Bereits seit 1979 ist Rechtsanwalt Michael Fogel in unserem Anwaltsbüro tätig. Er bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und ist hierbei auf das Kündigungsrecht und das kollektive Arbeitsrecht spezialisiert.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts ist er schwerpunktmäßig in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen tätig. Die Vertretung umfasst vorwiegend die außergerichtliche Betreuung der Betriebsräte, darüber hinaus jedoch auch die Tätigkeit als Verfahrensbevollmächtigter und Beisitzer im Rahmen von Einigungsstellen sowie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Wir sind eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Sozietät in Mannheim, die sich seit Jahrzehnten ausschließlich den Belangen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie deren Interessenvertretungen widmet. Bei uns profitieren Sie von einer engen persönlichen Beratung auf fachlich höchstem Niveau durch engagierte Rechtsanwälte. Dabei legen wir stets besonderen Wert auf die Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Das erfahrene Team der Kanzlei arbeitet eng zusammen und Sie profitieren so von unserem stetigen Erfahrungsaustausch untereinander.
Unser Büro ist auf arbeitsrechtliche Probleme sowohl im individuellen als auch im kollektiven Bereich spezialisiert. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen bei kirchlichen Einrichtungen und Betriebsvertretungen bei den US-Streitkräften sowie Schwerbehindertenvertretungen.
Arbeitsrechtliche Probleme können weit gestreut sein. Von inakzeptablen Arbeitsbedingungen über Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen und Eingruppierungen im individualrechtlichen Bereich bis zum Interessenausgleich sowie sozialplanpflichtigen Betriebsänderungen im kollektivrechtlichen Bereich stehen wir für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Betriebsräte, Personalräte, Mitglieder von MAV und Betriebsvertretungen gerne zur Verfügung.
Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen, die schon langjährig bei uns tätig sind, unterstützen uns kompetent und stehen Ihnen ebenfalls gerne für Auskünfte und Terminabsprachen zur Verfügung.
Als spezialisiertes Anwaltsbüro decken wir alle Bereiche ab, die für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Betriebsvertretungen von Bedeutung sind.
Hierzu zählen zum Beispiel:
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auch als Referenten für Seminare für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen bei kirchlichen Einrichtungen und Betriebsvertretungen bei den US-Streitkräften tätig. Diese führen wir sowohl als »Inhouse-Seminare« als auch im Rahmen der Bildungsangebote der Gewerkschaften oder anderer Bildungsträger durch. Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich mit unserem Büro in Verbindung; wir können Ihnen jederzeit ein Angebot für die gewünschte Schulung entsprechend Ihren konkreten thematischen und zeitlichen Bedürfnissen machen.
Die nachfolgenden Schulungsthemen sind beispielhaft aufgeführt und nicht abschließend:
Einführung in das allgemeine Arbeitsrecht:
Anwaltsbüro für Arbeitsrecht
| Augustaanlage 18 | 68165 Mannheim | |
| 0621 – 120 120 | |
| 0621 – 120 1234 | |
| kanzlei@arbeitsrecht-mannheim.de |
| Mo – Fr | 09.00 Uhr – 12.30 Uhr |
| Mo, Di, Do | 13.30 Uhr – 17.00 Uhr |
| Mi, Fr | 13.30 Uhr – 15.00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten.
Unser Büro liegt verkehrsgünstig in der Innenstadt in der Augustaanlage 18. Vom Hauptbahnhof sind wir fußläufig zu erreichen oder Sie benutzen die Stadtbahn mit den Linien 2, 3, 4/4A, 5/5A oder 6A bis zur Haltestelle Kunsthalle oder Wasserturm.
Von der Haltestelle Werderstraße, erreichbar durch die Stadtbahnen mit den Linien 6/6A und 9/9E, ist unsere Kanzlei in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
In fußläufiger Nähe liegen zwei Parkhäuser, die Ihnen erfahrungsgemäß Parkraum gewährleisten. Dies sind das Parkhaus
Wasserturm/Kunsthalle und das Parkhaus FINA.
In den unmittelbar angrenzenden Straßen kann in den ausgewiesenen Flächen mit einem Parkschein geparkt werden.
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